Die Frist der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den geplanten Solarpark im Biosphärenreservat Schaalsee bei Neuenkirchen endete am 10. März 2025. Dokumentation von Stellungnahmen.
Das Zielabweichungsverfahren wurde am 17. April 2025 eingeleitet.
Am 1. Oktober 2025 hat der Regionale Planungsverband Westmecklenburg beschlossen, die Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 Energie im Regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP WM) abzuschliessen. Dort wird in Ziel 6.5 (8) definiert, dass die Errichtung von raumbedeutsamen Freiflächensolarparks Solarparks auf räumlich nicht geeigneten Standorten auszuschliessen ist. In Abbildung 20 zu diesem Ziel (S. 15) werden Biosphärenreservate als Ausschlusskriterien für die Errichtung von Solarparks definiert. Nun wird zeitnah das Verfahren zur Rechtsfestsetzung als Landesverordnung eingeleitet.
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Das Landschaftsschutzgebiet „Schaalseelandschaft“ wurde 1998 ausgewiesen (Verordnung vom 30.9.1998) und umgrenzt die betroffenen Flächen nördlich, östlich und südlich. Im Westen schloss sich damalig das bestehende Biosphärenreservat an.
Auf den Flächen der derzeitigen Landschaftsschutzlücke sollte 1997 ein Golfplatz mit Hotel entstehen (Details zur „Sonderbaufläche Golf“ im damaligen Flächennutzungsplan). Das Vorhaben ist kurz darauf gescheitert. Auf der Bauausschusssitzung vom 28.11.2024 in Neuhof wurde erwähnt, dass dieses gescheiterte Vorhaben der Grund für die Landschaftsschutzlücke ist.
In den Folgejahren wurde versäumt, den Landschaftsschutz nachzuziehen und den Flächennutzungsplan anzupassen.
Herr Groteloh erklärte auf Anfrage, dass eine entsprechende Festlegung bislang nicht getroffen wurde und auch kein Gutachten vorliegt, welches die geeignetsten Gemeindeflächen für PV-Freiflächenanlagen unter Berücksichtigung langfristiger Gemeinwohlinteressen wie Naturschutz, Tourismus und regionaler Wertschöpfung ermittelt.
Setze Dich selbst mit dem Bürgermeister und den Stadtvertretern in Verbindung und fordere klare Antworten: Soll es eine Begrenzung für PV-Freiflächenanlagen geben? Welche Kriterien werden bei der Flächenauswahl berücksichtigt? Deine Stimme kann dazu beitragen, eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung für Zarrentin zu gestalten! Liste mit Ansprechpartnern.
Die geplante Errichtung eines 109 Hektar grossen Solarparks im Biosphärenreservat Schaalsee ist ein Beispiel für die unkoordinierte und ungesteuerte Entwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien. Weiterlesen