Hiermit erheben wir als Anwohner von Neuenkirchen fundierte Einwände gegen die geplante Errichtung eines Solarparks auf einer Fläche von 109 Hektar in unserer Gemeinde. Die vorliegenden Planungen verkennen die herausragende naturschutzfachliche Bedeutung des betroffenen Gebietes sowie die erheblichen negativen Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Lebensqualität der Anwohner. Nachfolgend werden die wesentlichen Argumente gegen das Vorhaben dargelegt.
Das für den Bau vorgesehene Areal ist als Europäischer Vogelrastplatz der höchsten Wertstufe (4) klassifiziert und liegt in direkter Nachbarschaft zu einem EU-Vogelschutzgebiet sowie innerhalb einer Entwicklungszone des Biosphärenreservats Schaalsee. Zudem grenzt es unmittelbar an Kern- und Pflegezonen dieses Schutzgebietes an. Diese herausragende naturschutzfachliche Wertigkeit verpflichtet zu besonderer Rücksichtnahme und einem strikten Erhalt der natürlichen Strukturen.
Das Gebiet stellt einen essenziellen Bestandteil unzerschnittener Landschaftsflächen dar, die für Zugvögel und andere Wildtiere von großer Bedeutung sind. Der Erhalt solcher Räume ist von zentraler Relevanz für Arten mit großem Raumbedarf und trägt maßgeblich zur Sicherung der Biodiversität bei. Eine großflächige Bebauung mit Solarpanelen würde diesen Charakter massiv verändern, Nahrungs- und Rastflächen vernichten und damit erheblichen Einfluss auf die Avifauna nehmen.
Darüber hinaus ist die durchgeführte Analyse der vorhandenen Fauna in ihrer Aussagekraft stark eingeschränkt. Während der Erhebung befand sich ein Fahrzeug mitten auf dem Feld, wodurch das natürliche Verhalten der Tiere gestört wurde. Dies führt zwangsläufig zu einem unzureichenden und nicht repräsentativen Ergebnis, da die tatsächliche Biodiversität nicht korrekt erfasst werden konnte.
Ein weiterer kritischer Punkt ist das Fehlen ausreichender Wildkorridore innerhalb der Planungen. Großflächige Solaranlagen stellen für viele Wildtiere eine erhebliche Barriere dar, da sie Wanderbewegungen einschränken und natürliche Lebensräume fragmentieren. Der aktuelle Bebauungsplan sieht nur unzureichende Durchlässe für Wildtiere vor, was die ökologische Funktionalität des Gebietes weiter einschränkt und die Populationen gefährdet. Auch hier hätte eine fachlich korrekt durchgeführte Analyse ein der Realität entsprechendes Ergebnis ausgegeben.
Die Argumentation der Vorhabenträger, das Plangebiet befinde sich abseits der touristischen Infrastruktur, ist unzutreffend. Vielmehr ist die unberührte, weite Landschaft mit ihrer einzigartigen Naturschönheit selbst ein entscheidender Faktor für den Tourismus und die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung. Besucher wie Anwohner schätzen gerade die weitläufige, offene Natur, die durch die geplante Bebauung irreversibel beeinträchtigt würde.
Obgleich die Fläche aktuell landwirtschaftlich genutzt wird, zeichnet sie sich durch ihre visuelle Weite und Ruhe aus – beides zentrale Elemente der regionalen Erholungsfunktion. Die Behauptung, die Erholungsnutzung sei aufgrund der Landwirtschaft nicht gegeben, verkennt den ästhetischen und landschaftsbezogenen Wert solcher Gebiete. Zudem wird übersehen, dass die Region zahlreiche Rad- und Wanderwege aufweist, die das Gebiet tangieren und von dessen ursprünglichem Charakter profitieren. Eine großflächige technische Infrastruktur wie ein Solarpark würde diese Qualitäten erheblich mindern.
Besonders die geplanten Sichtschutzmaßnahmen wie Hecken und Zäune würden die Optik in erheblichem Maße beeinträchtigen. Die bisher vorhandene offene Landschaft würde durch künstliche Barrieren zerschnitten und damit ihre prägende Wirkung auf das Landschaftsbild verlieren. Dies würde sowohl für Anwohner als auch für Besucher einen erheblichen Verlust an landschaftlicher Attraktivität bedeuten.
Die geplante Anlage würde das Ortsbild Neuenkirchens sowie die gesamte Umgebung nachhaltig verändern. Das Leben in Neuenkirchen ist geprägt durch Naturverbundenheit, Stille und Weite. Viele Anwohner haben sich bewusst für diesen Standort entschieden, um der zunehmenden Industrialisierung ländlicher Räume zu entgehen. Ein 109 Hektar großer Solarpark würde diese Lebensqualität signifikant beeinträchtigen. Der freie Blick über Felder und Wiesen, das Naturerlebnis und die Ruhe – wesentliche Gründe, hier zu leben – würden unwiederbringlich zerstört. Zudem gibt es keinerlei nachhaltige Ansätze, wie Anwohner ggf. an dem Projekt partizipieren können. Es findet schlichtweg kein Ausgleich für die oktroyierten Nachteile an die Anwohner statt.
Angesichts der gravierenden negativen Auswirkungen des geplanten Solarparks stellt sich die Frage, ob geeignete Alternativflächen in Betracht gezogen wurden. Besonders Flächen entlang von Autobahnen bieten sich für die Errichtung von Solarparks an, da sie bereits durch die Infrastruktur geprägt sind und keinen zusätzlichen Verlust wertvoller Naturflächen bedeuten würden. Eine umfassende Standortprüfung unter Berücksichtigung solcher Alternativen ist zwingend erforderlich.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist die mangelnde Ortskenntnis der Verfasser des Bebauungsplans. Die vorliegenden Planungsunterlagen weisen auf erhebliche Defizite in der Beurteilung der regionalen Gegebenheiten hin. Die Einschätzung, das Plangebiet spiele für die Naherholung und den Tourismus eine untergeordnete Rolle, zeigt eine fehlende Kenntnis der tatsächlichen Nutzung und Wertschätzung des Areals durch Anwohner und Besucher.
Zudem besteht der Verdacht der Befangenheit bei der Durchführung des Projekts. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Interessen der beteiligten Akteure mit denen der Gemeinde und ihrer Bürger vereinbar sind. Eine transparente und objektive Prüfung des Vorhabens unter Berücksichtigung aller ökologischen und sozialen Aspekte ist dringend erforderlich.
Wir laden alle Beteiligten ein, sich einmal auf den Landweg Neuenkirchen - Drönnewitz auf Höhe des geplanten Wildkorridors (zwischen SO3 / SO4 aus "Belegungsplan - Lage der Module, Schutzzonen-Sölle, Wildkorridore und Waldabstandsflächen (ohne Maßstab), Quelle: BLG mit ergänzten Angaben") zu begeben, an dessen südlicher Kante der Solarpark entstehen soll. Wir empfehlen, an diesem Ort einmal innezuhalten, den Blick gen Süden schweifen zu lassen und das Areal auf sich wirken zu lassen - 10 Minuten sollten genügen um dann zu verstehen, dass die Umsetzung dieses Projektes ein Frevel an Tier, Natur und Mensch bedeutet. Wer dieser Ansicht nicht folgt, darf sich bei dem vorherigen Absatz angesprochen fühlen.
Der geplante Solarpark ist in mehrfacher Hinsicht nicht mit den naturschutzrechtlichen und ökologischen Erfordernissen der Region vereinbar. Er widerspricht dem Schutzziel des Biosphärenreservats, beeinträchtigt die touristische Attraktivität der Region und reduziert die Lebensqualität der hier ansässigen Menschen erheblich. Zudem wurden alternative, weniger schädliche Standorte nicht ausreichend geprüft. Weiterhin bestehen erhebliche Zweifel an der Objektivität der Planung sowie an der sachgerechten Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.
Wir fordern daher eine Ablehnung der Baupläne und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Standorte, die keine so gravierenden Eingriffe in die Natur und die Lebensbedingungen der Menschen mit sich bringen.
Die Frist der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den geplanten Solarpark im Biosphärenreservat Schaalsee bei Neuenkirchen endete am 10. März 2025.
Stellungnahme aus dem Dorf.